Mitglied werden
Mitglieder des Vereins können werden:
Hundeführerinnen und Hundführer der Armee
Aufnahmebedingung:
Bestätigung des Kommandos (Kopie Dienstbüchlein)
Ehemalige Hundeführerinnen und Hundeführer der Armee
Aufnahmebedingung:
Nachweis einer offiziellen Einteilung als Hundführer (PISA- Auszug oderKopie
Dienstbüchlein mit allen Dienstleistungen)
Berufshundführerinnen und Berufshundeführer der Bundesämter
Aufnahmebedingung:
Offizielle Einteilung als Hundeführer, bestätigung des Kommandos
Angehörige der Armee, die als Ausbilder oder im Einsatzbereich des Militärhundes
tätig sind oder waren, mit Ausnahme der Lernenden
Aufnahmebedinung:
Empfehlungsschreiben des Kommandos
Hundeführerinnen und Hundeführer von Polizeikorps und des Grenzwachtkorps
Aufnahmebedingung:
Offizielle Einteilung als Hundeführer, bestätigung des Kommandos mit Unterschrift
des Diensthundeleiters
Hundeführerinnen und Hundführer von Sicherheitsdiensten und Bewachungsorganisationen
Voraussetzung / Aufnahmebedingung:
Arbeitnehmer:
Feste und 100%-ige Anstellung. Mindestens 2 jähriges Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber, schriftliche Bestätigung (anhand eines Briefes) des Arbeitgebers, schriftliche Empfehlung des SMF RG Leiter.
Firmeninhaber:
Firmengründung muss mindestens 3 Jahre zurückliegen. Bescheinigung durch Handelsregisterauszug, eigener Hund und Nachweis über mehrjährige kynologische Erfahrung im Bereich SchH und/oder KataH ist erwünscht. Schriftliche Empfehlung durch den zuständigen SMF RG Leiter.
Jugendliche im Alter von 16-20 Jahren
Voraussetzung:
Intresse am Diensthundewesen, mit klarer Absicht, die RS als Hundführer zu absolvieren. Das Gesuch muss
durch den zuständigen RG Leiter eingereicht werden.
Die Jugendmitgliedschaft beginnt mit 16 Jahren und endet mit der Vollendung des 20. Altersjahrs für Männer.
Frauen steht die Jugendmitgliedschaft bis zum 26. Altersjahr offen. Diese müssen aber ab dem Erreichen des
Alters von 20 Jahren den Eignungstest innerhalb eines ab Beginn des Trainings absolvieren und bestehen, ansonsten erfolgt der Ausschluss. Anschliessend muss die RS als HFhr bestanden werden sonst erfolgt der Ausschluss.
Zwischen Jugendmitgliedschaft und der normalen Mitgliedschaft gibt es mit Ausnahme der Alterslimite keinen Unterschied. Mit der Absolvierung der HFhr RS kann die Jugendmitgliedschaft in die normale Mitgliedschaft umgewandelt werden.
Sofern keine HFhr RS absolviert wird, erlischt die Jugendmitgliedschaft nach Vollendung des 20. Altersjahrs.
Ausländische Diensthundeführer
Voraussetzung:
-Die Person ist ein Berufshundeführer oder Reservist (kein Zivilist, keine Sicherheitsleute von Privatfirmen).
An bewilligten Trainings und Anlässen des SMF dürfen ausländischen SMF Mitglieder unter folgenden Voraussetzungen starten:
-Bewilligung durch das Militärprotokoll (ausländische AdA in der Schweiz)
-Das ausländische SMF Mitglied ist nicht militärversichert (Privatversicherung obligatorisch)
-Ausländische SMF Mitglieder dürfen nicht auf den Abschlussmeldungen aufgeführt werden (kein Anrecht auf Bundessubventionen)
Umteilung, Funktionsänderung, Ausscheiden
Umteilung oder Ausscheiden aus den obgenannten Funktionen bringt die Mitgliedschaft nicht zum Erlöschen.







